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   BGH, 26.09.2001 - XII ZR 130/99   

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https://dejure.org/2001,7471
BGH, 26.09.2001 - XII ZR 130/99 (https://dejure.org/2001,7471)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2001 - XII ZR 130/99 (https://dejure.org/2001,7471)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2001 - XII ZR 130/99 (https://dejure.org/2001,7471)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Ertragswert eines Mietobjekts - Aufwendungen auf ein Mietobjekt - Minderung eines Mietzinses - Mängelbeseitigung - Bereicherungsanspruch - Ausgleich durch Wertersatz - Beendigung eines Mietverhältnisses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 1078 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - XII ZR 130/99
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 15.06.1970 - VIII ZR 161/68

    Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes an einem Werkstattgebäude -

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - XII ZR 130/99
    Diese Abrede ist dahin auszulegen, daß hiervon auch ein Ausgleich nach Bereicherungsgrundsätzen jedenfalls dann erfaßt wird, wenn das Mietverhältnis - wie hier - aus Gründen endet, die aus der Sphäre des Mieters herrühren, und das Objekt tatsächlich nicht wieder vermietet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1970 - VIII ZR 161/68 - WM 1970, 1142, 1143).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 58/09

    Voraussetzungen des Ersatzes von Aufwendungen des Mieters

    Ein solcher vertraglicher Ausschluss von Wertersatzansprüchen für Maßnahmen des Mieters erfasst durch ergänzende Auslegung auch Ansprüche aus § 951 Abs. 1, §§ 812, 818 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NZM 2001, 1078; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 539 Rdnr. 8).
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